Gute Nachrichten für deutsche Kraftfahrer in österreichischen Speditionen
Seit dem Jahr 2009 besteht nun ein Konsens mit den österreichischen Finanzbehörden dahingehend, dass alle deutschen Kraftfahrer, die in einer österreichischen Spedition angestellt sind, ihre dort gezahlten Lohnsteuern zu einem Großteil wieder zurück erstattet bekommen können durch eine spezielle Steuererklärung.
Bis Anfang des Jahres 2009 war die Rechtslage in Österreich unklar, nun funktioniert das Erstattungssystem hervorragend.
Aufgrund von abgearbeiteten Aufträgen konnten so für einige LKW-Fahrer für die zurückliegenden 5 Jahre zwischen 10.000 - 15.000 Erstattung beantragt werden.
- Die Lohnsteuererstattung kann bis zu 100 % der abgezogenen Lohnsteuer betragen; d.h. bis ca. 4000 +/- pro Jahr. (Durchschnitt 80 % der jährlichen Lohnsteuer)
- Die einzelnen Anträge können rückwirkend bis zum Jahr 2005 gestellt werden – also max. 5 Jahre rückwärts.
- Wichtig ist eine Bestätigung des Arbeitgebers über die getätigten Fahrten pro einzelnem Jahr prozentual auf die einzelnen befahrenen Länder aufgeteilt.
- Die Lohnsteuer, die prozentual auf Österreich entfällt, kann nicht erstattet werden.
Gefahrensituation der Doppelbesteuerung:
In der Vergangenheit wurden von deutschen Finanzämtern Einkommensteuerbescheide für zurückliegende Jahre erlassen, die zu einer unerwarteten Versteuerung des österreichischen Bruttoarbeitslohns in Deutschland führten. Da das Besteuerungsrecht bezüglich der Fahrten außerhalb Österreichs definitiv Deutschland zusteht, kommt es bei mehr als 5 Jahre zurückliegenden betreffenden Bescheiden zu einer Doppelbesteuerung, da die Erstattung der österreichischen Lohnsteuer maximal 5 Jahre rückwirkend, die Besteuerung durch Deutschland aber mehr als 10 Jahre rückwirkend erfolgen kann.
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